KRITIS Sektor-Steckbrief: Weltraum

Betrieb von Bodenelementen

Weltraumbasierte Dienste

Bodenstationen (Ground Stations), Kontrollzentren und Telemetrie-, Tracking- und Command-Systeme (TT&C), die für den Betrieb von Weltrauminfrastrukturen notwendig sind.

Bereitstellung von Diensten in den Bereichen Satellitenkommunikation (SatCom), Erdbeobachtung/Fernerkundung sowie satellitengestützte Navigation und Zeitübertragung (PNT), sofern diese für andere kritische Infrastrukturen essenziell sind.

Bin ich betroffen? (Schwellenwerte)

Der Regelschwellenwert: Die Versorgung von mindestens 500.000 Personen oder eine erhebliche Bedeutung für das Funktionieren des Staates bzw. anderer KRITIS-Sektoren (z. B. Ausfall von Satellitennavigation für Logistik oder BOS-Funk).

Kriterien im Weltraumsektor (EU- und nationaler Kontext):

  • Betreiber von Weltrauminfrastruktur: Unternehmen, die eigene Satellitenkonstellationen oder kritische Bodensegmente auf deutschem Staatsgebiet betreiben.

  • Anbieter von Satellitendiensten: Unternehmen, die als “wichtige” oder “wesentliche” Einrichtungen eingestuft werden, wenn ihr Ausfall kaskadenartige Störungen in den Sektoren Energie, Transport oder Telekommunikation auslöst (z. B. Betreiber von Satelliten-Gateways).

Wer ist meine Aufsichtsbehörde?

  • DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt) / BMWK: Als fachlich zuständige Stellen für die Raumfahrtstrategie und nationale Sicherheitsaspekte im All.

  • BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe): Zentrale Anlaufstelle für die physische Resilienz der Bodensegmente (z. B. Schutz von Parabolantennen-Anlagen und Kontrollzentren).

  • BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik): Zuständig für die Cyber-Sicherheit, Verschlüsselungsstandards der Satellitenstrecken (Uplink/Downlink) und das Meldewesen.

Maßnahmen & Pflichten (IT vs. Physisch)

  • Informationssicherheit (§ 30/31 BSIG):

    • Abgesicherte Kommunikation: Verschlüsselung nach dem aktuellen Stand der Technik für Kontrollbefehle (Command Uplink) zum Schutz vor “Satellite Hijacking” (Übernahme von Satelliten).

    • Lieferketten-Sicherheit: Überwachung der Software- und Hardware-Lieferketten (Space Supply Chain), Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung (SZA) in den Bodensegmenten sowie regelmäßige Cyber-Audits.

  • Physische Resilienz (§ 13 KRITIS-DachG):

    • All-Gefahren-Ansatz: Schutz vor Naturkatastrophen, Sabotage (Kappen von Glasfaseranbindungen der Bodenstationen) und Weltraumwetter (z. B. Absicherung der Elektronik gegen extreme Sonnenstürme/EMP).

    • Konkrete Schutzmaßnahmen: Umfassender Perimeterschutz der Antennenparks (Zäune, Sensorik, Drohnenabwehr), redundante Datenanbindungen und hochverfügbare Netzersatzanlagen (Notstrom) für Kontrollzentren.

Fristen & Sanktionen 2026

  • Registrierung: Spätestens 3 Monate nach Einstufung als kritische Anlage bzw. als wesentliche/wichtige Einrichtung, frühestens ab dem 17. Juli 2026.

  • Risikoanalysen: Turnusmäßige Durchführung umfassender Risikoanalysen alle 4 Jahre (unter Einbeziehung von orbitalen Risiken wie Weltraumschrott und Signal-Jamming/-Spoofing).

  • Strafen: Bußgelder von bis zu 500.000 € bei reinen Verstößen gegen das KRITIS-Dachgesetz. Achtung: Bei schwerwiegenden Verstößen gegen IT-Sicherheitsauflagen (NIS-2/BSIG) drohen Betreibern wesentlicher Einrichtungen Bußgelder von bis zu 10 Millionen € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.

  • Haftung: Die Geschäftsführung und der Vorstand haften bei schuldhafter Verletzung der Risikomanagement- und Überwachungspflichten persönlich mit ihrem Privatvermögen. Ein Verzicht der Gesellschaft auf Ersatzansprüche ist gesetzlich ausgeschlossen.

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