KRITIS Sektor-Steckbrief: Versicherungswesen

Erstversicherung: Lebensversicherungen, Krankenversicherungen.

Rückversicherung: Risikoübernahme von Erstversicherern zur globalen Risikostreuung.

Versicherungsvermittlung: Große Vermittler- und Maklernetzwerke, sofern sie für die Abwicklung systemkritisch sind.

Schaden- und Unfallversicherungen.

Bin ich betroffen? (Schwellenwerte)

Der Regelschwellenwert: Die Versorgung bzw. Absicherung von mindestens 500.000 Personen oder das Erreichen kritischer Marktanteile.

  • Lebens- & Krankenversicherung: Unternehmen mit mehr als 500.000 aktiv versicherten Personen im Portfolio.

  • Schaden-/Unfallversicherung: Maßgeblich ist das jährliche Prämienvolumen oder die Anzahl der Verträge, die bei einem Ausfall die wirtschaftliche Stabilität von mindestens 500.000 Haushalten oder kritischen Unternehmen gefährden würden.

Wer ist meine Aufsichtsbehörde?

  • BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht): Zentrale Aufsichtsbehörde für den Sektor (Überwachung der Finanz- und Betriebsstabilität, u.a. via VAIT/DORA-Vorgaben).

  • BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik): Zuständig für die IT-Sicherheit, Cyber-Resilienz und das zentrale Meldewesen bei Cyber-Vorfällen.

  • BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe): Anlaufstelle für die physische Resilienz und den Schutz kritischer Verwaltungs- und Rechenzentrumsinfrastrukturen.

Maßnahmen & Pflichten (IT vs. Physisch)

Informationssicherheit (§ 30/31 BSIG / DORA-Konformität):

  • Umsetzung des Stands der Technik bei Kernprozessen (z. B. Schadenabwicklung, Bestandsverwaltung).

  • Verpflichtender Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung (SZA) und kontinuierliches IT-Risikomanagement.

  • Regelmäßige Audits und Penetrationstests (TLPT – Threat Led Penetration Testing für Kernsysteme).

Physische Resilienz (§ 13 KRITIS-DachG):

  • All-Gefahren-Ansatz: Schutz der zentralen Rechenzentren, Serverräume und Hauptverwaltungssitze vor Naturkatastrophen (z. B. Starkregen, Hitze), Sabotage und Stromausfällen.

  • Konkrete Schutzmaßnahmen: Strikte physische Zugangskontrollen (Biometrie, Schleusen), redundante Datenhaltung (Geo-Redundanz) und unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV/Netzersatzanlagen) für kritische IT-Infrastrukturen.

Fristen & Sanktionen 2026

  • Registrierung: Spätestens 3 Monate nach Erreichen des Status als kritische Anlage, jedoch frühestens ab dem 17. Juli 2026.

  • Risikoanalysen: Turnusmäßige Durchführung und Einreichung von Resilienzplänen alle 4 Jahre.

  • Strafen: Bußgelder bis zu 500.000 € bei Verstößen gegen die Registrierungs- oder Meldepflicht (bei NIS-2/DORA-Verstößen drohen prozentuale Umsatzstrafen von bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes).

  • Haftung: Strikte persönliche Haftung der Geschäftsleitung mit dem Privatvermögen bei schuldhafter Verletzung der Risikoüberwachungs- und Implementierungspflichten. Ein Verzicht auf Regressansprüche durch das Unternehmen ist rechtlich ausgeschlossen.

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