KRITIS Sektor-Steckbrief: Transport und Verkehr

Luftverkehr

Schienenverkehr

See- und Binnenschifffahrt

Straßenverkehr

Bin ich betroffen? (Schwellenwerte)

Der Regelschwellenwert: Die Versorgung von mindestens 500.000 Personen.

Berechnungsbeispiele (laut BSI-KritisV):

  • Luftverkehr: Flughäfen ab 1,85 Millionen Passagieren/Jahr oder Flugsicherungen ab 17.500 Flugbewegungen/Jahr.

  • Schienen- & Straßenverkehr: Schienennetze ab 8,2 Millionen Zugkilometern/Jahr bzw. Verkehrsleitsysteme der Straße mit signifikantem regionalem Verkehrsaufkommen.

  • See-/Binnenschifffahrt: Umschlaganlagen in Häfen ab 3,27 Millionen Tonnen Fracht pro Jahr.

  • Logistik: Logistikzentren ab einem Umschlagvolumen von 53,2 Millionen Tonnen Güter/Jahr.

Wer ist meine Aufsichtsbehörde?

  • EBA (Eisenbahn-Bundesamt): Zuständig für den Schienenverkehr.

  • LBA (Luftfahrt-Bundesamt): Zuständig für den Luftverkehr.

  • BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr): Sektorspezifische Oberbehörde für Straße, Schifffahrt und Logistik (oft in Abstimmung mit den Straßenbaubehörden der Länder).

  • BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe): Zentrale Anlaufstelle für die physische Resilienz (Vorgaben durch das KRITIS-Dachgesetz, z. B. Schutz von Bahnhöfen, Stellwerken, Brücken).

  • BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik): Zuständig für IT-/Cyber-Sicherheit (z. B. Schutz digitaler Stellwerke, Buchungs- und Leitsysteme) und das Meldewesen.

Maßnahmen & Pflichten (IT vs. Physisch)

  • Informationssicherheit (§ 30/31 BSIG): Absicherung digitaler Kontroll- und Stellwerkssysteme, Fahrgastinformationssysteme und logistischer Dispositionssysteme nach dem “Stand der Technik” (z. B. Umsetzung der ISO 27001 oder branchenspezifischer Standards). Pflicht zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung (SZA) und Nachweis-Audits alle 2 Jahre.

  • Physische Resilienz (§ 13 KRITIS-DachG): All-Gefahren-Ansatz: Schutz der Verkehrsinfrastruktur vor Sabotage (z. B. gezieltes Kappen von Kabelschächten), Extremwetter (Gleisbettschäden durch Hitze, Überflutung von Tunneln/Häfen) und Unfällen. Konkrete Schutzmaßnahmen: Umfassender Perimeterschutz (Zäune, Videoüberwachung) für Betriebszentralen, Stellwerke und Tower-Infrastruktur. Strenge Zugangskontrollen zu Sicherheitsbereichen (Airside/Landside an Flughäfen) und Implementierung von Business Continuity Management (BCM) inklusive Notstromversorgung für kritische Signal- und Weichensysteme.

Fristen & Sanktionen 2026

  • Registrierung: Spätestens 3 Monate nach Erreichen des Status als kritische Anlage über das gemeinsame Meldeportal von BSI und BBK.

  • Risikoanalysen: Turnusmäßige Durchführung von Risikoanalysen und Erstellung eines physischen Resilienzplans alle 4 Jahre.

  • Strafen: Bußgelder bis zu 500.000 € bei rein physischen Verstößen gegen das KRITIS-Dachgesetz (z. B. fehlende Registrierung oder unterlassene Risikoanalyse). Bei schwerwiegenden IT-Verstößen (NIS-2-Regime) drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.

  • Haftung: Die Geschäftsleitung (z. B. Vorstände der DB-Sparten, Flughafengeschäftsführer, Logistik-CEOs) haftet bei schuldhafter Verletzung ihrer Risikoüberwachungspflichten persönlich und uneingeschränkt mit dem Privatvermögen.

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Ihr Vorteil

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