KRITIS Sektor-Steckbrief: Staat und Verwaltung

Regierung und Verwaltung

Parlamente

Justizeinrichtungen

Notfall- und Rettungswesen

Bin ich betroffen? (Schwellenwerte)

Der Regelschwellenwert: Grundsätzlich gilt auch hier die Orientierung an der Versorgung oder Relevanz für mindestens 500.000 Personen (z. B. Einwohnerzahl im Einzugsgebiet einer Behörde/Leitstelle) oder die fundamentale Bedeutung für die staatliche Handlungsfähigkeit.

Kriterien im Verwaltungsbereich:

  • Bundesebene: Alle obersten Bundesbehörden (Ministerien, Kanzleramt) sind automatisch als “wesentliche Einrichtungen” vollumfänglich betroffen.

  • Länder & Kommunen (Öffnungsklausel): Da die administrative Umsetzung oft Ländersache ist, greift das KRITIS-Dachgesetz direkt bei großen Ballungsräumen. Die Bundesländer können zudem per Landesrecht kleinere Verwaltungseinheiten (z. B. ab 150.000 Einwohnern) als kritisch einstufen, um einen Ausfall regionaler Bürgerdienste oder IT-Dienstleister (wie kommunale Zweckverbände) zu verhindern.

Wer ist meine Aufsichtsbehörde?

  • BMI (Bundesministerium des Innern und für Heimat): Sektorübergreifende politische und strategische Steuerung für den Schutz staatlicher Institutionen.

  • BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe): Zentrale Instanz für die physische Resilienz, Risikoanalysen und den Objektschutz von Regierungsgebäuden, Leitstellen und kritischen Liegenschaften.

  • BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik): Zuständig für die Absicherung der Regierungsnetze, behördlichen IT-Infrastrukturen (z. B. Bund-Länder-Verbindungsnetze) und die zentrale Meldestelle für Cyber-Vorfälle im staatlichen Raum.

Maßnahmen & Pflichten (IT vs. Physisch)

  • Informationssicherheit (§ 30/31 BSIG): Flächendeckende Umsetzung des IT-Grundschutzes (BSI) oder der ISO 27001. Pflicht zur Absicherung behördlicher Kommunikationswege (Kryptografie/Verschlüsselung), Härtung von E-Government-Portalen und Fachverfahren (z. B. Einwohnermeldewesen). Verpflichtender Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung (SZA) im Behördennetzwerk.

  • Physische Resilienz (§ 13 KRITIS-DachG): All-Gefahren-Ansatz: Schutz von Regierungs- und Verwaltungssitzen sowie Leitstellen vor Sabotage, Terrorismus, Spionage und Extremwetter (z. B. Hochwasser- und Starkregenschutz für Serverräume in Behördenkellern). Konkrete Schutzmaßnahmen: Erhöhter baulicher Objektschutz (Zäune, Vereinzelungsanlagen, hemmende Fassaden), redundante und autarke Kommunikationswege (z. B. Satelliten-Backup für Notfall-Leitstellen) sowie 72-Stunden-Notstromversorgung (Netzersatzanlagen) für behördliche Rechenzentren und Führungsstäbe.

Fristen & Sanktionen 2026

  • Registrierung: Identifizierte Behörden und Einrichtungen müssen sich spätestens 3 Monate nach Feststellung des Status, frühestens jedoch ab dem 17. Juli 2026, registrieren.

  • Risikoanalysen: Turnusmäßige Durchführung von behördlichen Risikoanalysen und Erstellung von behördlichen Krisen- und Kontinuitätsplänen (Business Continuity Management) alle 4 Jahre.

  • Sanktionen & Organisationshaftung: Während direkte Bußgelder bis zu 500.000 € (oder im IT-Bereich bis zu 10 Mio. €) primär auf privatwirtschaftliche oder privatrechtlich organisierte Einheiten (wie staatliche Digitalagenturen, Anstalten des öffentlichen Rechts oder kommunale IT-Dienstleister) abzielen, greift bei klassischen Kernbehörden die Dienst- und Disziplinaraufsicht.

  • Haftung: Behördenleiter, Oberbürgermeister, Landräte und Staatssekretäre unterliegen bei schuldhafter Missachtung von Schutz- und Überwachungspflichten im Ernstfall gravierenden disziplinarrechtlichen Konsequenzen sowie Schadensersatzforderungen wegen Amtspflichtverletzung.

Mitgliedschaft im Verband

Ihr Vorteil

Wir informieren umfassend und produktunabhängig über neue Entwicklungen in der Sicherheitstechnik. Dabei stehen die Bedürfnisse der Anwender/Nutzer im Vordergrund. Aktuelle Entwicklungen bei Bedrohungsszenarien, technischer Fortschritt bei der Entwicklung sicherheitstechnischer Anlagen, gültige Richtlinien und organisatorische Abhängigkeiten bestimmen die Inhalte unserer Informationsveranstaltungen.

Copyright © 2026 Verband für Sicherheitstechnik e.V.
All rights reserved.

Kontaktinformationen