KRITIS Sektor-Steckbrief: Siedlungsabfallentsorgung

Sammlung und Beförderung

Lagerung und Umladung

Abfallbehandlung

Verwertung & Beseitigung

Bin ich betroffen? (Schwellenwerte)

Der Regelschwellenwert: Die Entsorgung für mindestens 500.000 Personen.

Berechnungsbeispiele (laut BSI-KritisV Anhang 8): Die Werte basieren auf dem statistischen Durchschnittsaufkommen pro Kopf und Jahr in Deutschland. Eine Anlage gilt als kritisch ab folgenden Jahresmengen (Mg = Megagramm / Tonnen):

  • Sammlung & Disposition: Angeschlossene Einwohnerzahl ab 500.000 oder logistischer Durchsatz ab 79.500 t/Jahr Restmüll.

  • Müllverbrennung & mechanische Behandlung: Eine genehmigte Behandlungskapazität ab 79.500 t/Jahr (Restmüll / gemischter Gewerbeabfall).

  • Bioabfall-Behandlung: Kapazität ab 33.500 t/Jahr (Bioabfall).

  • Sortieranlagen (Gelber Sack / LVP): Kapazität ab 18.500 t/Jahr (Leichtverpackungen und Kunststoffe).

  • Altpapier (PPK) & Glas: Erfassung/Sammlung ab 32.500 t/Jahr (Papier) bzw. 12.000 t/Jahr (Glas).

Wer ist meine Aufsichtsbehörde?

  • BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik): Die zentrale behördliche Hauptanlaufstelle, da die primäre KRITIS-Einstufung und Nachweispflicht über das BSI-Gesetz (BSIG) bzw. die NIS-2-Vorgaben läuft.

  • Umweltbundesamt (UBA) / Landesumweltämter: Zuständig für die fachliche Aufsicht und Einhaltung der Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).

Maßnahmen & Pflichten (IT vs. Physisch)

  • Informationssicherheit (§ 30/31 BSIG / NIS-2):

    • Stand der Technik: Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen, stark orientiert am branchenspezifischen Sicherheitsstandard (B3S für die Entsorgungswirtschaft).

    • Kernbereiche: Absicherung von ERP- und Tourenplanungs-Software, Waagesystemen an den Anlagen sowie Scada-Leitsystemen in Müllverbrennungsanlagen.

    • Kontrollen: Verpflichtender Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung (SZA) und Erbringung der IT-Sicherheitsnachweise gegenüber dem BSI alle 2 Jahre.

  • Physische Resilienz & Betriebskontinuität:

    • Da der Sektor nicht direkt unter das KRITIS-Dachgesetz fällt, ergeben sich physische Pflichten primär indirekt über das NIS-2-Risikomanagement (Betriebskontinuität/Krisenmanagement) sowie das KrWG.

    • Konkrete Maßnahmen: Brandschutzkonzepte (insb. bei Bunkeranlagen und Batterielagern), Zutrittskontrollen zu Betriebshöfen und Leitständen, Absicherung der Betriebsfähigkeit bei Stromausfall (Notstrom für Tore, Waagen und IT).

Fristen & Sanktionen 2026

  • Registrierung: Unverzüglich nach Erreichen des Status als kritische Anlage beim BSI. Für Unternehmen, die unter die rein größenbasierten NIS-2-Regeln fallen (wichtige/wesentliche Einrichtungen), gelten die allgemeinen Registrierungsfristen von 2026.

  • Risikoanalysen: Regelmäßige IT-Risikoanalysen und Audits im 2-Jahres-Turnus (Prüfung nach § 8a BSIG).

  • Strafen: Da hier das NIS-2-Sanktionsregime des BSIG greift, drohen bei schweren Verstößen gegen die IT-Sicherheits- oder Meldepflichten empfindliche Bußgelder von bis zu 10 Millionen € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes für wesentliche Einrichtungen.

  • Haftung: Die Geschäftsführung (z. B. Geschäftsführer von kommunalen Entsorgungsbetrieben oder privaten Entsorgungs-GmbHs) unterliegt der persönlichen Haftung mit dem Privatvermögen bei schuldhafter Verletzung der eingeräumten Risiko- und Überwachungspflichten. Ein interner Haftungsausschluss ist gesetzlich unwirksam.

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