KRITIS Sektor-Steckbrief: Siedlungsabfallentsorgung
Sammlung und Beförderung
Lagerung und Umladung
Abfallbehandlung
Verwertung & Beseitigung
Bin ich betroffen? (Schwellenwerte)
Der Regelschwellenwert: Die Entsorgung für mindestens 500.000 Personen.
Berechnungsbeispiele (laut BSI-KritisV Anhang 8): Die Werte basieren auf dem statistischen Durchschnittsaufkommen pro Kopf und Jahr in Deutschland. Eine Anlage gilt als kritisch ab folgenden Jahresmengen (Mg = Megagramm / Tonnen):
Sammlung & Disposition: Angeschlossene Einwohnerzahl ab 500.000 oder logistischer Durchsatz ab 79.500 t/Jahr Restmüll.
Müllverbrennung & mechanische Behandlung: Eine genehmigte Behandlungskapazität ab 79.500 t/Jahr (Restmüll / gemischter Gewerbeabfall).
Bioabfall-Behandlung: Kapazität ab 33.500 t/Jahr (Bioabfall).
Sortieranlagen (Gelber Sack / LVP): Kapazität ab 18.500 t/Jahr (Leichtverpackungen und Kunststoffe).
Altpapier (PPK) & Glas: Erfassung/Sammlung ab 32.500 t/Jahr (Papier) bzw. 12.000 t/Jahr (Glas).
Wer ist meine Aufsichtsbehörde?
BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik): Die zentrale behördliche Hauptanlaufstelle, da die primäre KRITIS-Einstufung und Nachweispflicht über das BSI-Gesetz (BSIG) bzw. die NIS-2-Vorgaben läuft.
Umweltbundesamt (UBA) / Landesumweltämter: Zuständig für die fachliche Aufsicht und Einhaltung der Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).
Maßnahmen & Pflichten (IT vs. Physisch)
Informationssicherheit (§ 30/31 BSIG / NIS-2):
Stand der Technik: Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen, stark orientiert am branchenspezifischen Sicherheitsstandard (B3S für die Entsorgungswirtschaft).
Kernbereiche: Absicherung von ERP- und Tourenplanungs-Software, Waagesystemen an den Anlagen sowie Scada-Leitsystemen in Müllverbrennungsanlagen.
Kontrollen: Verpflichtender Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung (SZA) und Erbringung der IT-Sicherheitsnachweise gegenüber dem BSI alle 2 Jahre.
Physische Resilienz & Betriebskontinuität:
Da der Sektor nicht direkt unter das KRITIS-Dachgesetz fällt, ergeben sich physische Pflichten primär indirekt über das NIS-2-Risikomanagement (Betriebskontinuität/Krisenmanagement) sowie das KrWG.
Konkrete Maßnahmen: Brandschutzkonzepte (insb. bei Bunkeranlagen und Batterielagern), Zutrittskontrollen zu Betriebshöfen und Leitständen, Absicherung der Betriebsfähigkeit bei Stromausfall (Notstrom für Tore, Waagen und IT).
Fristen & Sanktionen 2026
Registrierung: Unverzüglich nach Erreichen des Status als kritische Anlage beim BSI. Für Unternehmen, die unter die rein größenbasierten NIS-2-Regeln fallen (wichtige/wesentliche Einrichtungen), gelten die allgemeinen Registrierungsfristen von 2026.
Risikoanalysen: Regelmäßige IT-Risikoanalysen und Audits im 2-Jahres-Turnus (Prüfung nach § 8a BSIG).
Strafen: Da hier das NIS-2-Sanktionsregime des BSIG greift, drohen bei schweren Verstößen gegen die IT-Sicherheits- oder Meldepflichten empfindliche Bußgelder von bis zu 10 Millionen € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes für wesentliche Einrichtungen.
Haftung: Die Geschäftsführung (z. B. Geschäftsführer von kommunalen Entsorgungsbetrieben oder privaten Entsorgungs-GmbHs) unterliegt der persönlichen Haftung mit dem Privatvermögen bei schuldhafter Verletzung der eingeräumten Risiko- und Überwachungspflichten. Ein interner Haftungsausschluss ist gesetzlich unwirksam.