KRITIS Sektor-Steckbrief: Ernährung

Lebensmittelherstellung und -verarbeitung

Lebensmittelgroßhandel

Lebensmitteleinzelhandel

Große Vertriebsnetze und logistische Steuerungssysteme

Bin ich betroffen? (Schwellenwerte)

Der Regelschwellenwert: Die Versorgung von mindestens 500.000 Personen.

Berechnungsbeispiele (laut BSI-KritisV): Die Schwellenwerte orientieren sich am statistischen jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch verschiedener Warengruppen in Deutschland. Eine Anlage (Betriebsstätte oder logistischer Verbund) gilt als kritisch ab folgendem Jahresdurchsatz:

  • Ernährungsindustrie (Herstellung/Verarbeitung):

    • Fleisch und Fleischerzeugnisse: ab 31.500 Tonnen/Jahr

    • Milch und Milchprodukte: ab 152.000 Tonnen/Jahr

    • Getreide- und Mühlenprodukte: ab 40.000 Tonnen/Jahr

    • Zucker: ab 17.500 Tonnen/Jahr

  • Lebensmittelgroß- und -einzelhandel (Logistikzentren): Ein Logistikzentrum oder ein zusammenhängendes Distributionsnetzwerk gilt als kritisch, wenn dort pro Jahr insgesamt mehr als 382.000 Tonnen Lebensmittel umgeschlagen oder kommissioniert werden.

Wer ist meine Aufsichtsbehörde?

  • BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) / BMEL: Zuständig für die fachliche und lebensmittelrechtliche Aufsicht.

  • BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe): Zentrale Anlaufstelle für die physische Resilienz auf Basis des neuen KRITIS-Dachgesetzes (z. B. Absicherung der großen Zentrallager und Produktionswerke).

  • BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik): Zuständig für die IT-/Cyber-Sicherheit, den Schutz der ERP- und Kommissionierungssysteme sowie das Meldewesen.

Maßnahmen & Pflichten (IT vs. Physisch)

  • Informationssicherheit (§ 30/31 BSIG): Absicherung automatisierter Hochregallager, Just-in-time-Dispositionssysteme und Kühlketten-Überwachung nach “Stand der Technik”, orientiert am B3S Ernährungsindustrie. Pflicht: Systeme zur Angriffserkennung (SZA), Audit-Nachweise alle 2 Jahre.
  • Physische Resilienz (§ 13 KRITIS-DachG): All-Gefahren-Ansatz zum Schutz von Lieferketten, Produktionsstätten und Logistikknoten vor Sabotage, Food Defense, Extremwetter und Stromausfällen. Maßnahmen: Zäune, Videoüberwachung, Zutrittskontrollen für Externe; Notfallpläne bei Ausfall kritischer Vorlieferanten (Verpackung, CO₂); Netzersatzanlagen zur Aufrechterhaltung der Kühl-/Frischeketten in Großlagern.

Fristen & Sanktionen 2026

  • Registrierung: Spätestens 3 Monate nach Erreichen des Status als kritische Anlage über das gemeinsame Portal von BSI und BBK, frühestens ab dem 17. Juli 2026.

  • Risikoanalysen: Turnusmäßige Durchführung umfassender Risikoanalysen (physisch und digital) alle 4 Jahre.

  • Strafen: Bußgelder bis zu 500.000 € bei rein physischen Verstößen (z. B. fehlende Risikoanalysen nach KRITIS-DachG). Bei schwerwiegenden Cyber-Sicherheitsverstößen (NIS-2-Regime über das BSIG) drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.

  • Haftung: Die Geschäftsleitung (z. B. Vorstände und Geschäftsführer von Lebensmittelkonzernen oder Handelsgenossenschaften) haftet bei schuldhafter Verletzung ihrer Risikoüberwachungs- und Implementierungspflichten persönlich und unbeschränkbar mit dem Privatvermögen.

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Ihr Vorteil

Wir informieren umfassend und produktunabhängig über neue Entwicklungen in der Sicherheitstechnik. Dabei stehen die Bedürfnisse der Anwender/Nutzer im Vordergrund. Aktuelle Entwicklungen bei Bedrohungsszenarien, technischer Fortschritt bei der Entwicklung sicherheitstechnischer Anlagen, gültige Richtlinien und organisatorische Abhängigkeiten bestimmen die Inhalte unserer Informationsveranstaltungen.

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