KRITIS Sektor-Steckbrief: Ernährung
Lebensmittelherstellung und -verarbeitung
Lebensmittelgroßhandel
Lebensmitteleinzelhandel
Große Vertriebsnetze und logistische Steuerungssysteme
Bin ich betroffen? (Schwellenwerte)
Der Regelschwellenwert: Die Versorgung von mindestens 500.000 Personen.
Berechnungsbeispiele (laut BSI-KritisV): Die Schwellenwerte orientieren sich am statistischen jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch verschiedener Warengruppen in Deutschland. Eine Anlage (Betriebsstätte oder logistischer Verbund) gilt als kritisch ab folgendem Jahresdurchsatz:
Ernährungsindustrie (Herstellung/Verarbeitung):
Fleisch und Fleischerzeugnisse: ab 31.500 Tonnen/Jahr
Milch und Milchprodukte: ab 152.000 Tonnen/Jahr
Getreide- und Mühlenprodukte: ab 40.000 Tonnen/Jahr
Zucker: ab 17.500 Tonnen/Jahr
Lebensmittelgroß- und -einzelhandel (Logistikzentren): Ein Logistikzentrum oder ein zusammenhängendes Distributionsnetzwerk gilt als kritisch, wenn dort pro Jahr insgesamt mehr als 382.000 Tonnen Lebensmittel umgeschlagen oder kommissioniert werden.
Wer ist meine Aufsichtsbehörde?
BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) / BMEL: Zuständig für die fachliche und lebensmittelrechtliche Aufsicht.
BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe): Zentrale Anlaufstelle für die physische Resilienz auf Basis des neuen KRITIS-Dachgesetzes (z. B. Absicherung der großen Zentrallager und Produktionswerke).
BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik): Zuständig für die IT-/Cyber-Sicherheit, den Schutz der ERP- und Kommissionierungssysteme sowie das Meldewesen.
Maßnahmen & Pflichten (IT vs. Physisch)
- Informationssicherheit (§ 30/31 BSIG): Absicherung automatisierter Hochregallager, Just-in-time-Dispositionssysteme und Kühlketten-Überwachung nach “Stand der Technik”, orientiert am B3S Ernährungsindustrie. Pflicht: Systeme zur Angriffserkennung (SZA), Audit-Nachweise alle 2 Jahre.
- Physische Resilienz (§ 13 KRITIS-DachG): All-Gefahren-Ansatz zum Schutz von Lieferketten, Produktionsstätten und Logistikknoten vor Sabotage, Food Defense, Extremwetter und Stromausfällen. Maßnahmen: Zäune, Videoüberwachung, Zutrittskontrollen für Externe; Notfallpläne bei Ausfall kritischer Vorlieferanten (Verpackung, CO₂); Netzersatzanlagen zur Aufrechterhaltung der Kühl-/Frischeketten in Großlagern.
Fristen & Sanktionen 2026
Registrierung: Spätestens 3 Monate nach Erreichen des Status als kritische Anlage über das gemeinsame Portal von BSI und BBK, frühestens ab dem 17. Juli 2026.
Risikoanalysen: Turnusmäßige Durchführung umfassender Risikoanalysen (physisch und digital) alle 4 Jahre.
Strafen: Bußgelder bis zu 500.000 € bei rein physischen Verstößen (z. B. fehlende Risikoanalysen nach KRITIS-DachG). Bei schwerwiegenden Cyber-Sicherheitsverstößen (NIS-2-Regime über das BSIG) drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Haftung: Die Geschäftsleitung (z. B. Vorstände und Geschäftsführer von Lebensmittelkonzernen oder Handelsgenossenschaften) haftet bei schuldhafter Verletzung ihrer Risikoüberwachungs- und Implementierungspflichten persönlich und unbeschränkbar mit dem Privatvermögen.