FAQ: Sektoren & Prüfung - Wer ist KRITIS für 2026?
Sektoren & Prüfung
Die Identifizierung als Betreiber Kritischer Infrastrukturen hat sich 2026 grundlegend geändert. Durch die Einführung neuer Sektoren wie Weltraum und Siedlungsabfallentsorgung sowie die Verschärfung der Schwellenwerte fallen deutlich mehr Organisationen unter die gesetzliche Aufsicht. Diese FAQ hilft Ihnen zu klären, ob Ihre Einrichtung als „besonders wichtig“ oder „wichtig“ eingestuft wird und welche mathematischen Kriterien für die Betroffenheit gelten.
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FAQ: Wer ist 2026 KRITIS?
Welche Sektoren gelten im Jahr 2026 als KRITIS?
Es werden insgesamt 11 Sektoren unterschieden: Energie, Wasser, Ernährung, Transport und Verkehr, Gesundheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Finanz- und Versicherungswesen, Siedlungsabfallentsorgung, Weltraum, Staat und Verwaltung sowie Leistungen der Sozialversicherung.
Welche Sektoren sind neu hinzugekommen?
Besonders hervorzuheben sind die Sektoren Weltraum (Sektor 10) und Siedlungsabfallentsorgung (Sektor 8) sowie der Bereich der Sozialversicherung. Auch das Notfall- und Rettungswesen innerhalb von Staat und Verwaltung ist nun explizit integriert.
Was ist der „Regelschwellenwert“ für die Betroffenheit?
Eine Anlage gilt in der Regel dann als kritisch, wenn sie für die Versorgung von mindestens 500.000 Personen erheblich ist. In einigen Sektoren können jedoch abweichende, spezifische Werte durch das BMI festgelegt werden.
Wie wird eine „Kritische Anlage“ genau definiert?
Eine Anlage ist eine Betriebsstätte oder technische Installation (auch ortsveränderlich), die für die Erbringung einer kritischen Dienstleistung zur Versorgung der Allgemeinheit wesentlich ist.
Wie läuft der Prozess der Identifizierung ab?
Das BBK nutzt ein 7-stufiges Verfahren zur Identifizierung:
- Festlegung des Rahmens.
- Erhebung der Dienstleistungen.
- Identifizierung kritischer Dienstleistungen.
- Identifizierung kritischer Prozesse.
- Bestimmung kritischer Anlagen anhand von Schwellenwerten.
- Priorisierung nach Zeitkritikalität.
- Identifizierung der Betreiber.
Sind auch Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung betroffen?
Ja, der Sektor Staat und Verwaltung umfasst Parlamente, Regierung, Verwaltung, Justiz sowie das Notfall- und Rettungswesen (Polizei, Feuerwehr).
Was bedeutet „Kritische Einrichtung von besonderer Bedeutung für Europa“?
Dies betrifft Einrichtungen, die den gleichen oder einen ähnlichen wesentlichen Dienst in mindestens sechs EU-Mitgliedstaaten erbringen und von der EU-Kommission entsprechend eingestuft wurden.
Spielt die Unternehmensgröße (Mitarbeiter/Umsatz) eine Rolle?
Ja, das BMI berücksichtigt bei der Kategorisierung auch das Ausmaß der Abhängigkeit anderer Sektoren sowie den Marktanteil des Betreibers. Unter NIS-2 gibt es zudem Schwellenwerte für Mitarbeiterzahlen und Jahresumsatz, um zwischen „besonders wichtigen“ und „wichtigen“ Einrichtungen zu unterscheiden.
Wie viele KRITIS-Betreiber gibt es aktuell in Deutschland?
Nach Stand vom 30.09.2025 gibt es in den Kernsektoren insgesamt 1.177 Betreiber mit 3.312 kritischen Anlagen. Der Sektor Energie ist mit 308 Betreibern und 514 Anlagen der größte Bereich.
Was ist eine „kritische Dienstleistung“ (kDL)?
Dies ist eine Dienstleistung zur Versorgung der Allgemeinheit, deren Ausfall zu erheblichen Versorgungsengpässen oder Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen würde.
Fallen auch Zulieferer unter die Regulierung?
Indirekt ja. Das Gesetz fordert die Berücksichtigung von Lieferkettenrisiken. Zudem können Einrichtungen für den Betrieb kritischer Anlagen wichtig sein (z.B. Kinderbetreuung zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit), auch wenn sie selbst keine KRITIS sind.
Welche Rolle spielen „Hybride Bedrohungen“ bei der Einstufung?
Bei der Risikoanalyse müssen Betreiber nun explizit hybride Bedrohungen, terroristische Straftaten und feindliche Bedrohungen berücksichtigen. Deutschland wird hierbei nicht mehr als im reinen Frieden befindlich betrachtet.