FAQ: Sektoren & Prüfung - Wer ist KRITIS für 2026?

Sektoren & Prüfung

Die Identifizierung als Betreiber Kritischer Infrastrukturen hat sich 2026 grundlegend geändert. Durch die Einführung neuer Sektoren wie Weltraum und Siedlungsabfallentsorgung sowie die Verschärfung der Schwellenwerte fallen deutlich mehr Organisationen unter die gesetzliche Aufsicht. Diese FAQ hilft Ihnen zu klären, ob Ihre Einrichtung als „besonders wichtig“ oder „wichtig“ eingestuft wird und welche mathematischen Kriterien für die Betroffenheit gelten.

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FAQ: Wer ist 2026 KRITIS?

Welche Sektoren gelten im Jahr 2026 als KRITIS?

Es werden insgesamt 11 Sektoren unterschieden: Energie, Wasser, Ernährung, Transport und Verkehr, Gesundheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Finanz- und Versicherungswesen, Siedlungsabfallentsorgung, Weltraum, Staat und Verwaltung sowie Leistungen der Sozialversicherung.

Besonders hervorzuheben sind die Sektoren Weltraum (Sektor 10) und Siedlungsabfallentsorgung (Sektor 8) sowie der Bereich der Sozialversicherung. Auch das Notfall- und Rettungswesen innerhalb von Staat und Verwaltung ist nun explizit integriert.

Eine Anlage gilt in der Regel dann als kritisch, wenn sie für die Versorgung von mindestens 500.000 Personen erheblich ist. In einigen Sektoren können jedoch abweichende, spezifische Werte durch das BMI festgelegt werden.

Eine Anlage ist eine Betriebsstätte oder technische Installation (auch ortsveränderlich), die für die Erbringung einer kritischen Dienstleistung zur Versorgung der Allgemeinheit wesentlich ist.

Das BBK nutzt ein 7-stufiges Verfahren zur Identifizierung:

  1. Festlegung des Rahmens.
  2. Erhebung der Dienstleistungen.
  3. Identifizierung kritischer Dienstleistungen.
  4. Identifizierung kritischer Prozesse.
  5. Bestimmung kritischer Anlagen anhand von Schwellenwerten.
  6. Priorisierung nach Zeitkritikalität.
  7. Identifizierung der Betreiber.

Ja, der Sektor Staat und Verwaltung umfasst Parlamente, Regierung, Verwaltung, Justiz sowie das Notfall- und Rettungswesen (Polizei, Feuerwehr).

Dies betrifft Einrichtungen, die den gleichen oder einen ähnlichen wesentlichen Dienst in mindestens sechs EU-Mitgliedstaaten erbringen und von der EU-Kommission entsprechend eingestuft wurden.

Ja, das BMI berücksichtigt bei der Kategorisierung auch das Ausmaß der Abhängigkeit anderer Sektoren sowie den Marktanteil des Betreibers. Unter NIS-2 gibt es zudem Schwellenwerte für Mitarbeiterzahlen und Jahresumsatz, um zwischen „besonders wichtigen“ und „wichtigen“ Einrichtungen zu unterscheiden.

Nach Stand vom 30.09.2025 gibt es in den Kernsektoren insgesamt 1.177 Betreiber mit 3.312 kritischen Anlagen. Der Sektor Energie ist mit 308 Betreibern und 514 Anlagen der größte Bereich.

Dies ist eine Dienstleistung zur Versorgung der Allgemeinheit, deren Ausfall zu erheblichen Versorgungsengpässen oder Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen würde.

Indirekt ja. Das Gesetz fordert die Berücksichtigung von Lieferkettenrisiken. Zudem können Einrichtungen für den Betrieb kritischer Anlagen wichtig sein (z.B. Kinderbetreuung zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit), auch wenn sie selbst keine KRITIS sind.

Bei der Risikoanalyse müssen Betreiber nun explizit hybride Bedrohungen, terroristische Straftaten und feindliche Bedrohungen berücksichtigen. Deutschland wird hierbei nicht mehr als im reinen Frieden befindlich betrachtet.

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