FAQ: Der rechtliche Rahmen für KRITIS – Das „Duale System“ 2026

Rechtlicher Rahmen: Das „Duale System“

Die Bedrohungslage für kritische Infrastrukturen hat sich grundlegend gewandelt. Um Deutschland gegen hybride Angriffe, Naturkatastrophen und Cyberattacken zu wappnen, wurde ein duales System aus Cybersicherheit (NIS-2) und physischer Resilienz (KRITIS-Dachgesetz) geschaffen. Diese FAQ erläutern den aktuellen gesetzlichen Stand im März 2026, die Verantwortlichkeiten von BSI und BBK sowie die Auswirkungen des „All-Gefahren-Ansatzes“ auf Ihr Unternehmen.

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FAQ: Der rechtliche Rahmen für KRITIS

Was versteht man unter dem „Dualen System“ im KRITIS-Kontext?

Das duale System beschreibt die rechtliche Trennung und gleichzeitige Verzahnung von IT-Sicherheit und physischem Schutz. Während das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) die digitale Widerstandsfähigkeit regelt, konzentriert sich das KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG) auf den Schutz physischer Anlagen vor Sabotage oder Naturereignissen.

Die Grundlage bilden zwei europäische Richtlinien: Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security) für die Cybersicherheit und die CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience) für die physische Resilienz.

Nein, das KRITIS-Dachgesetz bildet eine Ergänzung und Erweiterung zu den bisherigen Cybersicherheitsbestimmungen. Es ersetzt diese nicht, sondern schließt die Lücke im Bereich der physischen Sicherheit.

Dieser Ansatz besagt, dass Betreiber nicht mehr nur einzelne Risiken betrachten dürfen. Es müssen alle potenziellen Gefahrenquellen berücksichtigt werden: Naturkatastrophen (Hochwasser, Erdbeben), technisches Versagen sowie menschlich verursachte, unbeabsichtigte oder vorsätzliche Gefährdungen wie Terror oder Sabotage.

Das hängt von der Art des Schutzes ab: Für die IT-Sicherheit bleibt das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zuständig. Für den physischen Schutz und die allgemeine Resilienz ist das BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) die zentrale Anlaufstelle.

Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, eine Strategie zur Verbesserung der Resilienz kritischer Infrastrukturen zu verabschieden. Der Stichtag für diese Strategie war der 17. Januar 2026.

Beide Gesetze wurden nahezu parallel entwickelt, um eine harmonisierte Umsetzung zu gewährleisten. Während NIS-2 (NIS2UmsuCG) bereits Ende 2025 in Kraft trat, folgten die finalen Umsetzungsfristen für das Dachgesetz Anfang 2026.

Nein, auch die Staat & Verwaltung (Parlament, Justiz, Regierung) gilt als KRITIS-Sektor. Das Ziel ist der Schutz aller für das staatliche Gemeinwesen wichtigen Einrichtungen.

Die Sicherheitslage hat sich durch den Krieg in Europa und hybride Angriffe (Desinformation, Sabotage, Cyberattacken) massiv verschärft. Der rechtliche Rahmen reagiert darauf mit strengeren Überwachungspflichten.

Resilienz ist die Fähigkeit einer Anlage, Vorfälle zu verhindern, sich vor ihnen zu schützen, sie abzuwehren, darauf zu reagieren und sich schnellstmöglich davon zu erholen.

Es gibt insgesamt 11 Sektoren, darunter Energie, Wasser, Gesundheit, Transport, Finanzwesen, Weltraum und Siedlungsabfallentsorgung.

Ja. Das Gesetz sieht eine klare Umsetzungs- und Überwachungspflicht für Geschäftsleitungen vor. Bei schuldhafter Verletzung haften sie potenziell persönlich mit ihrem Privatvermögen.

Die Überprüfung erfolgt durch BSI und BBK mittels eines risikobasierten Ansatzes. Dazu gehören Audits durch unabhängige Dritte und die Vorlage von Resilienzplänen.

Es drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 500.000 € (z. B. bei Verstößen gegen die Meldepflicht). Zudem kann das BSI der Geschäftsleitung vorübergehend untersagen, ihre Aufgaben wahrzunehmen.

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